Beschreibung
Jeder Veranstalter von Veranstaltungen mit über 100 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten.
Diese Leistung ist nur in Kombination mit der Bestellung zum Corona-Beauftragten möglich. Im Zuge der Verhaltensregeln für den Veranstalter und auch der Teilnehmer werden personenbezogene, sensible Daten verarbeitet und auch an Behörden sowie Dritte weitergeleitet.
Neueste Kommentare