Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

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Die Verhaltensregeln bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion sind wesentlich um Schaden abzuwenden. Dies betrifft sowohl den Veranstalter als auch Betroffene die als Verdachtsfälle eingestuft werden könnten.

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Beschreibung

Jeder Veranstalter von Veranstaltungen mit über 100 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten.

Diese Leistung ist nur in Kombination mit der Bestellung zum Corona-Beauftragten möglich. Im Zuge der Verhaltensregeln für den Veranstalter und auch der Teilnehmer werden personenbezogene, sensible Daten verarbeitet und auch an Behörden sowie Dritte weitergeleitet.